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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der 21x GmbH („21x“) und ihren Auftraggebern über Unternehmensberatung, Lernstrategie und Learning Design, Content- und Medienproduktion, Lokalisierung, Lizenzierung, Workshops, Projektmanagement sowie damit zusammenhängende Leistungen.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des UGB beziehungsweise KSchG und an juristische Personen des öffentlichen Rechts. 21x schließt auf Grundlage dieser AGB keine Verbraucherverträge.

1.3 Bestandteil des jeweiligen Vertrags sind in folgender Rangfolge: (a) eine von beiden Parteien unterzeichnete Individualvereinbarung, (b) das angenommene Angebot, Statement of Work oder die Auftragsbestätigung, (c) diese AGB. Individuelle Vereinbarungen gehen bei Widersprüchen vor.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn 21x ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge, wenn auf sie im jeweiligen Angebot oder Auftrag Bezug genommen wird.

2. Vertragsabschluss, Leistungsumfang und Änderungen

2.1 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von 21x, durch eine Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Statements of Work oder durch Beginn der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zustande.

2.2 Leistungsumfang, Ergebnisse, Formate, Sprachen, Meilensteine, Abnahmeverfahren, Nutzungsrechte und Vergütung werden im jeweiligen Angebot oder Statement of Work festgelegt. Aussagen in Präsentationen, Vorgesprächen oder auf der Website sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

2.3 Änderungs- und Zusatzwünsche nach Vertragsschluss werden als Change Request behandelt. 21x informiert den Auftraggeber über voraussichtliche Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Ressourcen. Die Umsetzung erfolgt nach schriftlicher Freigabe. Bis dahin arbeitet 21x auf Grundlage des bestätigten Umfangs weiter oder kann den betroffenen Leistungsteil aussetzen.

3. Leistungserbringung, Expert:innen und Subunternehmer

3.1 21x erbringt Leistungen eigenverantwortlich und ist bei der Auswahl von Arbeitsort, Arbeitszeit und geeigneter Methode frei, soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart ist.

3.2 21x darf Mitarbeitende, selbstständige Expert:innen, Kreative, Produktionspartner und sonstige Subunternehmer einsetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt ausschließlich 21x; 21x verantwortet deren vertragsgemäßen Einsatz.

3.3 Die Zusammensetzung eines Projektteams kann aus sachlichen Gründen geändert werden, sofern eine fachlich gleichwertige Besetzung sichergestellt wird. Die namentliche Zusage einer bestimmten Person ist nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.4 Der Auftraggeber wird Personen oder Unternehmen, die ihm im Rahmen eines Projekts erstmals durch 21x vorgestellt oder eingesetzt werden, während des Projekts und für zwölf Monate danach nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 21x unmittelbar für im Wesentlichen gleichartige Leistungen beauftragen. Nachweislich bereits bestehende Geschäftsbeziehungen des Auftraggebers bleiben unberührt.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Feedbacks, Freigaben und Entscheidungen bereit. Er sorgt dafür, dass interne und externe Beteiligte ausreichend verfügbar sind.

4.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Texte, Daten, Marken, Bilder, Audio- und Videomaterialien sowie sonstige Inhalte rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Er informiert 21x über besondere regulatorische, technische, barrierefreie oder markenbezogene Anforderungen vor Leistungsbeginn.

4.3 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Termine angemessen und können nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich verrechnet werden.

5. Termine, Lieferung, Abnahme und Korrekturen

5.1 Termine und Zeitpläne sind verbindlich, wenn sie im Auftrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Andernfalls sind sie realistische Planwerte. Teil- und Zwischenlieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

5.2 Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, prüft der Auftraggeber die Leistung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung und teilt konkrete wesentliche Mängel schriftlich mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Beanstandung oder wird die Leistung produktiv genutzt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben, gilt sie als abgenommen.

5.3 21x erhält Gelegenheit zur Behebung berechtigter Mängel. Geschmacksfragen, nachträgliche Strategiewechsel, neue Inhalte oder Anforderungen außerhalb des bestätigten Umfangs sind keine Mängel. Korrekturschleifen sind nur in dem im Auftrag vereinbarten Umfang enthalten; zusätzliche Schleifen werden nach Aufwand verrechnet.

6. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

6.1 Vorbestehende Materialien, Methoden, Vorlagen, Produktionsprozesse, Software, Tools, Marken, Know-how und Inhalte verbleiben bei der Partei, die sie eingebracht hat. Allgemeines Erfahrungswissen und nicht vertrauliche Methoden darf 21x auch in anderen Projekten nutzen.

6.2 An von 21x, ihren Mitarbeitenden oder beauftragten Dritten geschaffenen Werken verbleiben die Urheber- und Leistungsschutzrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.

6.3 Fehlt eine ausdrückliche Rechtebeschreibung, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur internen geschäftlichen Nutzung des final abgenommenen Ergebnisses. Veröffentlichung, Weiterverkauf, Lizenzierung an Dritte, Bearbeitung über den Vertragszweck hinaus sowie Nutzung als eigenständiges Trainings- oder Content-Produkt bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

6.4 Rohdaten, offene Projektdateien, Quellmaterial, Produktions-Assets und editierbare Quelldateien werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Rechte an Stock-Material, Schriften, Musik, Software oder sonstigen Drittinhalten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

6.5 Der Auftraggeber darf Inhalte oder Produktionsdaten von 21x oder beteiligten Expert:innen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zum Training, Fine-Tuning oder zur Bewertung generativer KI-Modelle verwenden oder Dritten hierfür bereitstellen.

6.6 Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen Ergebnisse nur zu Prüf- und Freigabezwecken genutzt werden.

7. Vergütung, Nebenkosten und Zahlung

7.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Vergütung, Zahlungsplan und etwaige Anzahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

7.2 21x darf dem Projektfortschritt entsprechende Teilrechnungen und angemessene Akontozahlungen stellen. Rechnungen sind, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

7.3 Vereinbarte Reise-, Übersetzungs-, Lizenz-, Studio-, Versand- und sonstige Fremdkosten werden zusätzlich verrechnet. Nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthaltene Zusatzleistungen werden nach dem vereinbarten, sonst nach einem angemessenen marktüblichen Stundensatz abgerechnet.

7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte sowie der Ersatz angemessener Betreibungs- und Einbringungskosten. 21x darf nach erfolgloser Mahnung weitere Leistungen bis zur Zahlung aussetzen; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

8. Projektunterbrechung und vorzeitige Beendigung

8.1 Unterbleibt oder verzögert sich die Leistung aus Gründen in der Sphäre des Auftraggebers, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich beauftragte Fremdkosten zu bezahlen. Reservierte Ressourcen und darüber hinausgehende Stornokosten werden nur verrechnet, wenn dies im Auftrag vereinbart oder nachweislich angefallen ist.

8.2 Dauerschuldverhältnisse können nach den im Auftrag geregelten Fristen gekündigt werden. Das Recht zur sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung, nachhaltigem Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit trotz verlangter Sicherheit.

8.3 Bei Beendigung bleiben Vergütungsansprüche, Vertraulichkeit, Schutzrechte, Nutzungsbeschränkungen und Haftungsregelungen bestehen.

9. Gewährleistung

9.1 21x ist berechtigt und verpflichtet, nachweisliche Mängel innerhalb angemessener Frist zu verbessern. Der Auftraggeber unterstützt die Fehleranalyse und stellt erforderliche Informationen bereit.

9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme beziehungsweise, wenn keine Abnahme vorgesehen ist, ab vollständiger Leistungserbringung. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

10. Haftung

10.1 Außer bei Personenschäden und sonstiger gesetzlich zwingender Haftung haftet 21x nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt sinngemäß für eingesetzte Mitarbeitende, Expert:innen und Subunternehmer.

10.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverlust ohne angemessene Sicherung durch den Auftraggeber oder Ansprüche Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10.3 Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis, gerichtlich geltend zu machen. Der Auftraggeber hat das Verschulden von 21x nachzuweisen.

10.4 21x schuldet bei Beratungs-, Lern- und Kreativleistungen ein fachgerechtes Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, pädagogischen, medialen oder marktbezogenen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich garantiert wurde.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich erkennbare Projektinformationen vertraulich und geben sie nur an Personen weiter, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und entsprechend verpflichtet sind. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

11.2 Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit 21x personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.

12. Referenzen und Öffentlichkeitsarbeit

21x nennt den Auftraggeber, dessen Marken oder Projektergebnisse nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz oder Fallstudie. Bereits öffentlich bekannte Tatsachen und gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

13. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegende Ereignisse verursacht werden, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur, Cyberangriffe, Streiks, Epidemien oder unvorhersehbare Ausfälle zentraler Produktionspartner. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich; Termine werden angemessen angepasst. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil schriftlich beenden. Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten bleiben zahlbar.

14. Elektronische Kommunikation und Rechnungslegung

Die Parteien dürfen rechtsgeschäftliche Erklärungen, Freigaben und Rechnungen elektronisch übermitteln. „Schriftlich“ im Sinn dieser AGB umfasst E-Mail, sofern der jeweilige Auftrag keine strengere Form verlangt.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Wolfsberg. Für Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von 21x ausschließlich zuständig.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

15.3 Der jeweilige Auftrag legt fest, welche Sprachfassung einbezogen wird. Fehlt eine ausdrückliche Festlegung, gilt die Sprache des angenommenen Angebots; bei einem zweisprachigen Angebot geht für die Auslegung die deutsche Fassung vor.